Das Anwaltsbüro Wolfgang Schneider in Ludwigsburg – Ihre Allgemeinkanzlei für alle Rechtsfragen

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Herzlich willkommen auf meiner Webseite! Mein Name ist Wolfgang Schneider und ich bin Rechtsanwalt und Diplom-Verwaltungswirt (FH) sowie Co-Autor des Münchener Anwaltshandbuches Mietrecht, ab der 3. Auflage 2010. Ich berate Sie als meine Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickle zusammen mit Ihnen Lösungen für Ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des Rechts. Dabei ist mir eine fundierte Rechtsberatung unter Abwägung aller Chancen und Risiken in enger Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber besonders wichtig.

Zu meiner Person 

In Bietigheim-Bissingen geboren

1974 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Stuttgart

Staatsprüfung für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungs­dienst, Diplom-Verwaltungswirt (FH)

1974 - 1975 Zivildienst

1975 - 1980 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Freiburg im Breisgau

1980 1. juristische Staatsprüfung

1981 - 1983 Referendariatsausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart

1983 2. juristische Staatsprüfung

1983 - 1995 Selbstständiger Rechtsanwalt in einer Sozietät in Schwieberdingen bei Stuttgart

seit 1995 selbstständiger Einzelanwalt in Ludwigsburg

Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt

Mietrecht:

Die Beratung und Tätigkeit im Miet- und Pachtrecht umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenvertretung von Vermietern und Mietern. Dies beinhaltet beispielhaft:

Für Mieter und Vermieter

  • Abwicklung von Leistungsstörungen während der Mietzeit und danach, insbesondere Zahlungssäumnisse und Pflichtverletzungen im laufenden Mietverhältnis,
  • Beratung bei der Anbahnung des Mietverhältnisses,
  • Fertigung und Prüfung von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln,
  • Prüfung der Wirksamkeit und der Grenzen inhaltlicher Vertragsfreiheit,
  • Beratung über Regelungsmöglichkeiten und Regelungsnotwendigkeiten bei Wohnraum oder Geschäftsraummietverträgen,
  • Begleitung bis zum Vertragsabschluss.


Tätigkeiten während des Vollzugs des Mietverhältnisses wie

  • Mieterhöhungen und Mietpreisrecht,
  • Prüfung bis zur Fertigung von Betriebskostenabrechnungen,
  • Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache während des Mietverhältnisses, insbesondere Schönheitsreparaturpflichten

Tätigkeiten im Hinblick auf die Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen wie

  • Kündigungen,
  • Rechtswahrung gegen Kündigungen,
  • Mietaufhebungsvereinbarungen,
  • Verlängerung von Mietverhältnissen,
  • Räumungsfristgesuche und Kündigungswiderspruch,
  • Rückgabezustand der Mietsache,
  • Kautionsrückzahlungen.

Bereiche wie Wohnungseigentumsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Makler- und Heimrecht werden selbstverständlich im Tätigkeitsbereich mit abgedeckt.

Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht

Co-Autor des Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, ab der
3. Aufl. 2010

Verkehrsrecht:

Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht beinhaltet die Vertretung sowohl bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche als auch die Verteidigung wegen Verkehrsstraftaten und in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Schwerpunkte bei der Unfallabwicklung:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen,
  • Ersatzansprüche und Schmerzensgeld bei Personenschäden,
  • Beauftragung von Sachverständigen,
  • Abrechnung von Sachschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung sowie bei wirtschaftlichem Totalschaden.
  • Halteranfragen in ständiger Kooperation mit HUK-Rundruf.

Schwerpunkte im Bußgeldverfahren, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht:

  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen,
  • Verteidigung in Bußgeldsachen und in Ordnungswidrigkeitsverfahren,
  • Beratung und Vertretung bei Führerschein bzw. Fahrerlaubnisangelegenheiten,
  • Akteneinsichtnahme, Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels.

Arbeitsrecht:

Die Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht belaufen sich insbesondere auf:

  • Beratung bei der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses,
  • vertragliche Gestaltung einzelner Arbeitsverhältnisse wie: Dauerarbeitsverhältnis, befristeter Arbeitsvertrag, Probearbeitsverhältnis, Aushilfsarbeitsverhältnis, Leiharbeit, Job-Sharing und Berufsausbildungsvertrag.
  • Regelungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, wie gegenseitige Grundpflichten, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Vertragsstrafe, betriebliche Altersversorgung, Betriebsnachfolge und Arbeitnehmerhaftung.
  • Änderungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitgeberkündigung / Kündigungsschutz, außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsschutz.
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, hier insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, Verfahren bei Leistungsstörungen und Zwangsvollstreckung, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsförderung und Rentenrecht.

Zivilrecht:

Im Zivilrecht finden sich eine ungeheure Vielzahl von Vertragstypen mit einem jeweils eigenen Rechte- und Pflichtensystem, wie Darlehens- / Schenkungsverträge, Miete und Pacht, Leihe, Dienst-, Arbeits- und Werkverträge, der Reisevertrag, Maklervertrag, Vermittlungsverträge von Darlehen, Partnerschaften und Ehen. Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht bewusst ist, so bestimmt das allgemeine Zivilrecht den Großteil des täglichen Lebens im persönlichen und wirtschaftlichen Umfeld mit anderen Menschen, Firmen, Banken, Versicherungen, dem Arbeitgeber bis hin zum Lebens- oder Ehepartner. Demzufolge beschäftigt sich auch eine Allgemeinkanzlei wie meine, vornehmlich mit alltäglichen rechtlichen Problemen und Konfliktfeldern.

Forderungsmanagement:

Die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist unbestritten angespannt. Keiner kann es sich leisten, auf Forderungen zu verzichten. Verspätete Zahlungen oder gar Forderungsausfälle können zu eigenen Liquiditätsengpässen und eventuell sogar zur Existenzbedrohung führen. Um alle Forderungen zu sichern und auch den Schaden geltend zu machen, der sich aufgrund der Zahlungssäumnis ergibt, ist es erforderlich möglichst frühzeitig den Schuldner in Verzug zu setzen. Das geschieht in der Regel durch eine Mahnung oder einen Hinweis in der Rechnung auf ein Zahlungsziel. In einer Einzelanwaltskanzlei wie meiner wird hierbei jeder Fall einzeln geprüft und bearbeitet, es ist sichergestellt, dass es nicht zur Massenabfertigung des Auftraggebers und des Falles kommt. Dies gilt in allen Phasen des Forderungseinzuges bis hin zur Zwangsvollstreckung, die mit Hilfe staatlicher Organe, in der Regel des Gerichtsvollziehers, erfolgt. Damit wird eine hohe Effizienz erzielt, wobei auch ein hoher Erfolgsgrad erreicht werden kann. Man sollte sich nicht von Inkassobüros, dem Verkauf von Forderung oder Kreditversicherungen blenden lassen. Meist entstehen hier zusätzlich, nicht zu realisierende Mehrkosten, sodass es besser ist, gleich zum Rechtsanwalt zu gehen.

Downloads

Ich stelle Ihnen hier einige Vorlagen und Formulare zur Verfügung. Sie können sich dieser Formulare selbstverständlich gerne bedienen, genauso selbstverständlich können Sie diese Formulare in meiner Kanzlei erhalten.

Sollte es Probleme oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen geben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum Download der Formulare mit der rechten Maustaste den gewünschten Link anklicken und "Ziel speichern unter" auswählen.

Fluggastrechte-Verordnung EG Nr. 261/2004

Ist es Ihnen auch schon einmal passiert? Sie stehen am Flughafen nach einem schönen und entspannten Urlaub, aber Ihr Flug kommt und kommt nicht. Verspätungen können viele Gründe haben, die nicht immer direkt mit einem Verschulden der Airline zu tun haben. Um Fluggästen entgegenzukommen, wurde die EG 261/2004 ins Leben gerufen. Diese Verordnung besagt, dass jedem Fluggast, dessen Flug unter das EU-Recht fällt, eine Entschädigung für verspätete Flüge oder Nichtbeförderung zusteht. Diese Entschädigung kann, je nach Länge des Fluges, bis zu 600 € betragen. Sprechen Sie mich an, gerne berate ich Sie dazu, wie Sie Ihre Forderungen bei Nichtbeförderung oder verspäteten Flügen an die jeweilige Airline stellen können.

Ihr Kontakt zu mir

Gerne erreichen Sie mich telefonisch oder auch per E-Mail für eine Terminvereinbarung in meinem Büro. Ich freue mich auf Sie!

Anwaltsbüro Wolfgang Schneider

Wilhelmstraße 15, 71638 Ludwigsburg, Deutschland

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