Herzlich willkommen auf meiner Webseite! Mein Name ist Wolfgang Schneider und ich bin Rechtsanwalt und Diplom-Verwaltungswirt (FH) sowie Co-Autor des Münchener Anwaltshandbuches Mietrecht, ab der 3. Auflage 2010. Ich berate Sie als meine Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickle zusammen mit Ihnen Lösungen für Ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des Rechts. Dabei ist mir eine fundierte Rechtsberatung unter Abwägung aller Chancen und Risiken in enger Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber besonders wichtig.
In Bietigheim-Bissingen geboren
1974 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Stuttgart
Staatsprüfung für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst, Diplom-Verwaltungswirt (FH)
1974 - 1975 Zivildienst
1975 - 1980 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Freiburg im Breisgau
1980 1. juristische Staatsprüfung
1981 - 1983 Referendariatsausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart
1983 2. juristische Staatsprüfung
1983 - 1995 Selbstständiger Rechtsanwalt in einer Sozietät in Schwieberdingen bei Stuttgart
seit 1995 selbstständiger Einzelanwalt in Ludwigsburg
Die Beratung und Tätigkeit im Miet- und Pachtrecht umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenvertretung von Vermietern und Mietern. Dies beinhaltet beispielhaft:
Für Mieter und Vermieter
Tätigkeiten während des Vollzugs des Mietverhältnisses wie
Tätigkeiten im Hinblick auf die Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen wie
Bereiche wie Wohnungseigentumsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Makler- und Heimrecht werden selbstverständlich im Tätigkeitsbereich mit abgedeckt.
Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht beinhaltet die Vertretung sowohl bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche als auch die Verteidigung wegen Verkehrsstraftaten und in Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Schwerpunkte bei der Unfallabwicklung:
Schwerpunkte im Bußgeldverfahren, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht:
Die Tätigkeitsfelder im Arbeitsrecht belaufen sich insbesondere auf:
Im Zivilrecht finden sich eine ungeheure Vielzahl von Vertragstypen mit einem jeweils eigenen Rechte- und Pflichtensystem, wie Darlehens- / Schenkungsverträge, Miete und Pacht, Leihe, Dienst-, Arbeits- und Werkverträge, der Reisevertrag, Maklervertrag, Vermittlungsverträge von Darlehen, Partnerschaften und Ehen. Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht bewusst ist, so bestimmt das allgemeine Zivilrecht den Großteil des täglichen Lebens im persönlichen und wirtschaftlichen Umfeld mit anderen Menschen, Firmen, Banken, Versicherungen, dem Arbeitgeber bis hin zum Lebens- oder Ehepartner. Demzufolge beschäftigt sich auch eine Allgemeinkanzlei wie meine, vornehmlich mit alltäglichen rechtlichen Problemen und Konfliktfeldern.
Die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist unbestritten angespannt. Keiner kann es sich leisten, auf Forderungen zu verzichten. Verspätete Zahlungen oder gar Forderungsausfälle können zu eigenen Liquiditätsengpässen und eventuell sogar zur Existenzbedrohung führen. Um alle Forderungen zu sichern und auch den Schaden geltend zu machen, der sich aufgrund der Zahlungssäumnis ergibt, ist es erforderlich möglichst frühzeitig den Schuldner in Verzug zu setzen. Das geschieht in der Regel durch eine Mahnung oder einen Hinweis in der Rechnung auf ein Zahlungsziel. In einer Einzelanwaltskanzlei wie meiner wird hierbei jeder Fall einzeln geprüft und bearbeitet, es ist sichergestellt, dass es nicht zur Massenabfertigung des Auftraggebers und des Falles kommt. Dies gilt in allen Phasen des Forderungseinzuges bis hin zur Zwangsvollstreckung, die mit Hilfe staatlicher Organe, in der Regel des Gerichtsvollziehers, erfolgt. Damit wird eine hohe Effizienz erzielt, wobei auch ein hoher Erfolgsgrad erreicht werden kann. Man sollte sich nicht von Inkassobüros, dem Verkauf von Forderung oder Kreditversicherungen blenden lassen. Meist entstehen hier zusätzlich, nicht zu realisierende Mehrkosten, sodass es besser ist, gleich zum Rechtsanwalt zu gehen.
Ich stelle Ihnen hier einige Vorlagen und Formulare zur Verfügung. Sie können sich dieser Formulare selbstverständlich gerne bedienen, genauso selbstverständlich können Sie diese Formulare in meiner Kanzlei erhalten.
Sollte es Probleme oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen geben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum Download der Formulare mit der rechten Maustaste den gewünschten Link anklicken und "Ziel speichern unter" auswählen.
Ist es Ihnen auch schon einmal passiert? Sie stehen am Flughafen nach einem schönen und entspannten Urlaub, aber Ihr Flug kommt und kommt nicht. Verspätungen können viele Gründe haben, die nicht immer direkt mit einem Verschulden der Airline zu tun haben. Um Fluggästen entgegenzukommen, wurde die EG 261/2004 ins Leben gerufen. Diese Verordnung besagt, dass jedem Fluggast, dessen Flug unter das EU-Recht fällt, eine Entschädigung für verspätete Flüge oder Nichtbeförderung zusteht. Diese Entschädigung kann, je nach Länge des Fluges, bis zu 600 € betragen. Sprechen Sie mich an, gerne berate ich Sie dazu, wie Sie Ihre Forderungen bei Nichtbeförderung oder verspäteten Flügen an die jeweilige Airline stellen können.
Gerne erreichen Sie mich telefonisch oder auch per E-Mail für eine Terminvereinbarung in meinem Büro. Ich freue mich auf Sie!
Anwaltsbüro Wolfgang Schneider
Wilhelmstraße 15
71638 Ludwigsburg
07141927922
Mo-Fr 9-12
Mo, Di, Do 14-17.30
Fr: 14-16
Mittwoch nachmittag geschlossen